Aufgaben der honorarkonsularischen Vertretung in München
- Das Honorarkonsulat nimmt im Rahmen des Völkerrechts auf Weisung des Entsendestaates bestimmte konsularische Aufgaben in seinem Konsulargebiet wahr.
- Der Honorarkonsul wahrt und unterstützt die Interessen der Staatsbürger des Entsendestaates, der Rechtspersonen und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit
- Der Honorarkonsul fördert die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Indonesien
- Das Konsulat erteilt Informationen und berät über Fragen
– von Reisen und Tourismus
– Investitionsmöglichkeiten und deren Rahmenbedingungen
– Wirtschaftsprojekte, Veranstaltungen und Konferenzen - Der Honorarkonsul unterstützt Personen und Unternehmen bei allen Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten in Indonesien